Für CT und Interventionsanlagen

Überwachung

Das Strahlenschutzrecht schreibt vor, dass jede Überschreitung von diagnostischen Referenzwerten begründet werden muss. Zudem sollen Vorkommnisse erfasst, analysiert und in bestimmten Fällen an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben und übernehmen die Erfassung der Ereignisse und Dosiswerte. Wir kümmern uns für Sie um die Bewertung der Ereignisse und die entsprechende dosimetrische Interpretation.

Bei bedeutsamen Vorkommnissen, die nach Strahlenschutzgesetz meldepflichtig sind, stimmen wir uns mit Ihnen ab und erarbeiten Vorschläge für die Meldung und künftige Vermeidung solcher Ereignisse.

Ihre Vorteile

Als Ihre MPE unterstützen wir Sie zuverlässig bei der

● Implementierung und Nutzung eines Dosismanagementsystems
● Sicherstellung der Einhaltung der diagnostischen Referenzwerte
● Bewertung von Vorkommnissen
● Erkennung und Bearbeitung von bedeutsamen Vorkommnissen
Von A - Z

Beratung

Wir beraten Sie bei allen Themen rund um den Strahlenschutz. Dazu gehören Beratung bei Neubeschaffungen von radiologischen Geräten, Gerätebetreuung, technische Qualitätssicherungen und Strahlenschutz von ihren Patienten und Mitarbeitern.

Gerne unterstützen wir Sie zudem bei der Erstellung von Arbeits- und Strahlenschutzanweisungen.

Dadurch entlasten wir Sie bei der Umsetzung der Aufgaben. Wir besprechen mit Ihnen persönlich die notwendigen Punkte und gehen sie individuell für Sie an.

Ihre Vorteile

● Kompetenz in der Gerätetechnik
● Hilfestellung beim Anfertigen eines Leistungskataloges für Neuanschaffungen
● Beratung bei der Geräteauswahl der einzusetzenden Ausrüstungen, Geräte und Vorrichtungen
● Mitarbeit bei Überprüfung und Management von Reparaturen und Wartungsmaßnahmen
● Mitarbeit bei der Erstellung von Ausfallkonzepten
● Unterstützung bei der Vorbereitung der Unterlagen für die ärztliche Stelle

Als Mitglied in Ihrem Strahlenschutzteam unterstützen wir Sie bei

● Fortbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen (Unterweisungen, Strahlenschutzkurse)
● der Erstellung von Arbeits- und Strahlenschutzanweisungen
● der Durchführung und Bewertung der Personendosimetrie

Anwendung des ALARA-Prinzips

Optimierung

Das nach § 8 StrlSchG geforderte ALARA-Prinzip fordert, dass jede gerechtfertigte Strahlenexposition so niedrig wie vernünftigerweise möglich gehalten werden muss. Insbesondere bei dosisintensiven Verfahren wie Computertomographie und Fluoroskopie (DL, Angio, Interventionen) ist dies unter Einbeziehung eines Medizinphysik-Experten vorgeschrieben.

Zusammen mit Ihnen (Ärzte, MTRAs) optimieren wir die technischen Parameter in den Protokollen von Patientenuntersuchungen auf Grundlage der aktuellen Leitlinien.

Ihre Vorteile

Kontinuierliche Erfassung, Analyse und Auswertung der Patientenexpositionen

● optimierte Untersuchungsprotokolle für bestimmte Fragestellungen
● Dosisreduktion für das jeweilige Patientenkollektiv
● Auslastung der Modalitäten

Kompetenz für Ihre Mitarbeiter

Strahlenschutzkurse

Strahlenschutzkurse benötigt Ihr Fachpersonal bei der medizinischen Anwendung ionisierender Strahlung in den Bereichen Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Röntgendiagnostik.

Seit 1979 bieten wir Ihnen entsprechende Kurse für den Erwerb bzw. den Erhalt von Fachkunden sowie Kenntnissen an. Wir sind Mitglied im Qualitätsverbund Strahlenschutzkursstätten und halten auch dadurch die Qualität unserer Kurse auf höchstem Niveau.

Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation in den Dienst eingesetzt werden können.

Erfahren Sie mehr über unsere Kurse unter strahlenschutz-nuernberg.de



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01 52 / 03 06 90 15
kontakt@mpe-strahlenschutz.de