Optimierung des Strahlenschutzes

Dosimetrie


Als Ihre Medizinphysik-Experten kümmern wir uns um die gesetzlich vorgegebene Optimierung des Strahlenschutzes für Patient und Personal. Damit übernehmen wir die nötige Verantwortung für die Dosimetrie bei radiologischen Maßnahmen.

Das neue Strahlenschutzrecht schreibt vor, dass jede Überschreitung von diagnostischen Referenzwerten begründet werden muss. Wir helfen bei der Bewertung von Referenzwertüberschreitungen und bei der Optimierung auf Grundlage der Referenzwerterhebung des BfS.

Bei bedeutsamen Vorkommnissen

Meldepflicht

Ab 2019 besteht die Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse. Jeder Strahlenschutzverantwortliche ist verpflichtet, jedes Vorkommnis zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen und eine Meldung von bedeutsamen Vorkommnissen an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Ab 2019 besteht die Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse. Jeder Strahlenschutzverantwortliche ist verpflichtet, jedes Vorkommnis zu analysieren, Maßnahmen zur Vermeidung zu ergreifen und eine Meldung von bedeutsamen Vorkommnissen an die Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

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